Widerruf, das neue Erfolgserlebnis
Widerruf, das neue Erfolgserlebnis für erfolglose Bogenschützen
Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle von vorsätzlichem Bestellungswiderruf durch vorwiegend intellektuelle aber erfolglose Bogenschützen, offensichtlich, um den Erfolg zu genießen, sich aus Neugier oder Langeweile ein Produkt ins Haus kommen zu lassen, ohne auch nur einen Cent bezahlen zu müssen.
Dieses sowohl sozial als auch moralisch unlautere Verhalten führt zu erheblichen Mehrkosten und Zeitaufwendungen für die Lieferer und somit zur Erhöhung der Preise für alle ehrlichen Bogenschützen.
In der Regel verraten solche „Kunden“ Ihre unredliche Absicht bereits durch übereilte Bezahlung sowie ihre offensichtliche Angst vor einem angebotenen persönlichen Gespräch.
Wer glaubt, mit juristischen Tricks für einen unbedeutenden persönlichen Vorteil Anderen schaden zu dürfen, beweist nur, dass er in der Gemeinschaft der Bogensportler nichts zu suchen hat. Selbstverständlich disqualifizieren solche notorischen „Widerrufler“ sich selbst als zukünftige Kunden.
Das Widerrufsrecht ist bei Produkten, die nach Kundenspezifikation gefertigt werden, laut AGB ohnehin ausgeschlossen. Beispiel: Bei der Bestellung einer Pfeilauflage spezifiziert der Kunde eine von 112 möglichen Varianten, die nach erfolgtem Widerruf zwangsläufig zum Ladenhüter würde und nur schwer wieder verkauft werden könnte.
Dabei ist das alles nicht notwendig, denn wir bieten ohnehin die problemlose Rücknahme von gelieferten Produkten nach gegenseitiger Verständigung und Übereinkunft an.
Gabriel Bogensport